Dienstag, 29. Januar 2008

Nein zum Messerverbot!

RA Dr. Thomas Etzel, Goethestr. 68, 80336 München

CDU-Bundesgeschäftsstelle
z.H. Parteivorstand und Bundestagsfraktion
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin

Offener Brief

Nein zum Messerverbot!



Nein zum Gesetzesantrag des Landes Berlin vom 09.10.2007 / Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes, Bundesratsdrucksache 701/07

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie höflichst, sich dafür einzusetzen, dass der vorstehende Gesetzesantrag ersatzlos und umfassend abgelehnt wird.

Begründung:
Der vorstehende Gesetzesantrag stellt einen unerträglichen Eingriff in die Rechte der Bürger dar, insbesondere einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Das Waffengesetz wurde bereits vor einigen Jahren im Hinblick auf bestimmte Messertypen deutlich und ausreichend verschärft. Hiernach wurden bereits Spring-Fall und Butterflymesser verboten.

Die übrigen Messer, die jetzt im Visier übereifriger „Sicherheitshüter“ stehen, sind Werkzeuge, auch wenn einige Messertypen von Armeen oder Polizeieinheiten verwendet werden. Unbestritten können Messer missbraucht werden, um andere zu verletzen. Dies geht jedoch auch mit Scheren, Schraubenziehern, Teppichmessern, Skalpellen etc. Auch mit einem Kugelschreiber kann ein Gewalttäter jemandem ein Auge ausstechen.

Rechtlich betroffen und im Ergebnis kriminalisiert würden durch das Gesetzesvorhaben die Millionen Bundesbürger, die Messer als Werkzeuge bei sich tragen. Betroffen sind beispielsweise:

Wanderer, Bergwanderer und Bergsteiger. Jäger, Angler, Taucher, Spaziergänger, Camper, Tourenradler, Biergartenbesucher ,Trachtenvereinsmitglieder, Bastler, Hobbygärtner, Pfandfinder, Autofahrer, Pilzsammler, Wurstverkäufer an Ständen, Käufer von Küchenmessern auf dem Weg vom Geschäft nach Hause

Die vorstehenden Personengruppen haben ein Recht darauf, sämtliche jetzt erlaubten Messer weiterhin in der Öffentlichkeit zu führen. Von den vorstehenden Gruppen gehen keinerlei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Es kann nicht toleriert werden, dass Missbrauch von Messern durch Einzelne zu einer Sippenhaft und Sanktionierung für alle führt. Die vorstehend betroffenen Gruppen gesetzestreuer Bürger können auch nicht vom Gesetzgeber auf Messermodelle verwiesen werden, von denen der Gesetzgeber meint, der Bürger solle sich damit zufrieden geben. Dies würde eben einen unerträglichen Eingriff in die Freiheitsrechte des art. 2 I GG bedeuten.

Dem Staat steht nicht das Recht zu, einem der vorbezeichneten Personengruppen vorzuschreiben, welches Messer er für seine Zwecke mit sich führen darf. Hierbei sei nochmals darauf hingewiesen, dass Messer, die von ihrer Bauart her als gefährliche Gegenstände gelten, bereits durch das Waffengesetz erfasst sind und bei bestimmten Veranstaltungen bereits seit Jahren ein Verbot gilt, bestimmte Messer bei sich zu führen. Natürlich besteht kein Bedürfnis, dass jemand zu einer Demonstration oder einem Discobesuch ein 15 cm langes Kampfmesser bei sich führt.

Aber es muss beispielsweise in Bayern den Teilnehmern von Trachtenveranstaltungen überlassen bleiben, mit welchem Hirschfänger sie ihre Tracht schmücken. Es muss dem Biergartenbesucher überlassen bleiben, mit welchem Hirschfänger oder sonstigem Messer er seine Brotzeit schneidet. Es muss dem Taucher überlassen bleiben, mit welchem Messer er in heimischen Gewässern, beispielsweise den bayerischen Seen, taucht. Der Jäger muss frei entscheiden können, welches Messer er für seine Arbeit oder sein Hobby benötigt. Der friedliche Angler und Pilzsammler muss frei entscheiden können, welches Messer er als Werkzeug benutzen will.

Sollen Polizeibeamte auf Campingplätzen oder an Orten, wo in der Öffentlichkeit Grillfeste abgehalten werden, die Bürger kontrollieren, ob die Steakmesser gegen Waffenrecht verstoßen? Soll der Hobbygärtner, der vielleicht mit einer Machete auf dem Weg zu seinem Garten ist, um Äste zu kappen, zum Kriminellen werden? Der Hobbygärtner muss selbst entscheiden können, welches Messer er in seinen Garten mitnimmt. Soll der Vater oder Großvater, der seinem Kind oder Enkel im Wald einen Stock mit einem feststehenden Messer mit einer Klingenlänge von 17 cm schnitzt, zum Kriminellen werden?

Jedem muss es im Rahmen seiner grundrechtlich gesicherten Selbstverwirklichungsrechte überlassen bleiben, ob er diese Freizeitbeschäftigungen mit einem feststehenden oder feststellbaren Messer mit einer Klingenlänge von 10 cm oder 20 cm ausübt. Gerade für Bergwanderer und Bergsteiger, aber eben auch für Tourenwanderer zu Fuß oder Rad, gehört es zur selbstverständlichen Grundausrüstung ein feststehendes Messer bei sich zu tragen, weil ein großes Messer als Werkzeug eben vielseitig einsetzbar ist. Da ein Wanderer sich bisweilen durch geschlossene Ortschaften und auch in Bahnhöfen etc. bewegt, muss er natürlich auch dort berechtigt sein, sein Messer bei sich zu führen.

Viele Menschen tragen am Gürtel feststellbare Messer permanent mit sich, weil man immer in Situationen kommen kann, wo ein Messer hilfreich ist, insbesondere sogenannte Multitools, die oftmals auch feststellbare, lange Klingen haben. Sollen Polizeibeamte jetzt bundesweit Jagd machen auf friedliche Bürger, die ihr Mulitool oder ein feststellbares Messer bei sich führen? Einem Messer sieht man es zunächst nicht unbedingt an, ob es eine feststellbare Klinge hat oder nicht. Somit wären haltlose Personenkontrollen an der Tagesordnung. Der friedliebende Bürger würde alleine durch das Mitführen eines Messers zu einem potentiell gefährlichen Gewalttäter und Kriminellen hochstilisiert, der jederzeit, wenn er z.B. eine Messertasche am Gürtel trägt, von Polizeibeamten kontrolliert werden könnte. Dies wäre ein unerträglicher und rechtlich haltloser Zustand!

Was ist mit Personen, die Haushaltsmesser, die ebenfalls unter die Definition fallen können, kauft und nach Hause transportiert? Wenn dann die Verpackung nicht vorschriftsmäßig ist und der Zugriff auf das Messer möglich ist, würde aus einer arglosen Hausfrau eine Kriminelle.

Dies alles belegt, dass es sich bei dem Gesetzesvorhaben um ein Machwerk handelt, das nur eines verdient hat: so schnell es geht im Reißwolf geschreddert zu werden.

Die Hauptkunden für die vorliegend im Raume stehenden Messer sind völlig unauffällige, gestzestreue Bürger, die ein Messer als Werkzeug jederzeit griffbereit haben wollen. Als Autofahrer macht es Sinn, z.B. ein feststehendes Messer in der Türablage liegen zu haben, um bei einem Unfall z.B. den Gurt zerschneiden zu können oder im Rahmen von erster Hilfe für andere effizient schneiden zu können. Dem Autofahrer muss es jedoch frei überlassen bleiben, ob er hierzu ein bestimmtes Rettungstool verwendet oder z.B. ein Survival Messer.

Die Initiatoren dieser völlig fehlgehenden Gesetzesinitiative übersehen auch, dass die deutsche Messerindustrie für viele Arbeitsplätze sorgt und volkswirtschaftlich ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor ist. Die Gesetzesinitiative würde bei ihrer Umsetzung unweigerlich zu deutlichen Einbrüchen mit entsprechenden Konsequenzen für die Wirtschaft und die betroffenen Arbeitnehmer führen.

Kriminalpolitisch ist das Vorhaben ebenfalls völlig verfehlt. Es geht lediglich um einige wenige Kriminelle, die sich durch das Verbot ohnehin nicht beeindrucken lassen würden. Das unerlaubte Führen eines Messers würde bei einer mit dem Messer begangenen Straftat ohnehin gemäß § 154 StPO in aller Regel gar nicht verfolgt, sondern eingestellt. Soweit Messer als Tatwerkzeug benutzt werden, darf nicht vergessen werden, dass sich Messerattacken oftmals im häuslichen Bereich mit Küchenmessern ereignen und aus einem Affekt heraus passieren und deshalb ohnehin nicht mit der Gesetzesinitiative bekämpft werden können.

Sollte das angestrebte Verbot beschlossen werden, würden sich entweder die kriminellen Gewalttäter nicht daran halten oder sie könnten sich in jedem Baumarkt mit beliebigen Werkzeugen ausstatten, die einem Messer an potentieller Gefährlichkeit in nichts nachstehen. Man denke hier an große Schraubenzieher, insbesondere Kreuzschraubenzieher mit rund geschliffener Spitze oder angeschliffene Schlitzschraubenzieher, Teppichmesser, Zimmermannhämmer etc. Wer eine Gewalt begehen will, wird sich nicht davon abbringen lassen und benutzt z.B. den beliebten Baseballschläger oder ein Eisenrohr aus dem Baumarkt als Schlagwaffe.

Unsere Gesellschaft und Rechtsordnung kann es nicht tolerieren, dass unter dem Deckmäntelchen angeblicher Sicherheit vor Gewalttaten, nahezu jeder gesetzestreue Bürger massiv und grundrechtswidrig eingeschränkt und im Ergebnis kriminalisiert wird, wenn er sich auf sein natürliches Rechtsempfinden verlassend nicht an ein solches Gesetz hält und sein Messer als Werkzeug in der Öffentlichkeit weiter benutzt und bei sich führt.

Der Haupteffekt eines solchen Gesetzes wäre eine unzumutbare Einschränkung, Gängelung und Kriminalisierung gesetzestreuer Bürger. Deshalb muss dieser Gesetzantrag so schnell es geht gestoppt werden.



Mit freundlichen Grüßen




Dr. Thomas Etzel

Rechtsanwalt

Freitag, 25. Januar 2008

Staatsanwalt ermittelt gegen Helmut Schmidt!

Der "Raucherkrieg" nimmt immer groteskere Züge an. Heute titelt die Bildzeitung mit dieser Schlagzeile.



Hamburg – Das neue Rauchverbot und seine bizarren Folgen!

Jetzt kommt heraus: Der Hamburger Staatsanwaltschaft liegt eine Strafanzeige gegen den verdienten Altkanzler Helmut Schmidt (89) und dessen Ehefrau Loki (88) vor. Der Vorwurf: Körperverletzung und Verstoß gegen das Rauchverbot.

Der Absender der Anzeige: die Nichtraucher-Initiative Wiesbaden. Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger zu BILD: „Ja, wir prüfen das jetzt rechtlich.“ Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, ein Aktenzeichen angelegt.

Stein des Anstoßes: Helmut und seine Loki Schmidt ziehen beim Neujahrsempfang in einem Hamburger Theater genüsslich an ihren Zigaretten – trotz Rauchverbot

Foto: Sybill Schneider

Was war passiert?

Bei einer Neujahrs-Veranstaltung im bekannten Theater „Komödie Winterhuder Fährhaus“ in Hamburg waren der Altkanzler und seine Frau Ehrengäste – beide sind leidenschaftliche Raucher. Deshalb stellte ein Mitarbeiter ihnen ein Tischchen mit Aschenbecher hin, obwohl in Hamburg seit dem 1. Januar das Rauchen in öffentlichen Gebäuden gesetzlich verboten ist.

Das Foto von den genüsslich paffenden Eheleuten Schmidt entdeckte die Nichtraucher-Initiative in BILD – und erstattete sofort Anzeige! Nicht nur gegen Helmut und Loki Schmidt, auch gegen „Komödie“-Chef Michel Lang – weil er zugelassen hat, dass die Schmidts rauchten.

Gegen Lang wird von der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, weil ein Verstoß gegen das Rauchverbot keine Straftat, nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Aber: Gegen die Schmidts werden möglicherweise Ermittlungen eingeleitet. Denn eine Körperverletzung ist nach Paragraf 223 des Strafgesetzbuches strafbar. Dort heißt es: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hat die Nichtraucher-Initiative überhaupt ein Recht, die Schmidts anzuzeigen? Oberstaatsanwalt Bagger: „In unserem Rechtsstaat kann jeder jeden anzeigen. Dieser Fall ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, mit welchen Sachen sich eine Staatsanwaltschaft beschäftigen muss.“

Es ist absurd! Hat man in diesem Land keine wichtigeren Probleme. Muss sich die Justiz wirklich mit solchem "Pippifax" aus der kranken Fantasie eines militanten Nichtrauchers befassen?

Wer kümmert sich denn dann um die wahren Straftaten in denen es echte Opfer gibt?

Ich kann nur hoffen, dass Helmut Schmidt einen solch guten Anwalt hat, der die Klage dieser verantwortungslosen Verschwender von Steuergeldern um die Ohren haut.

Sonntag, 20. Januar 2008

Zirndorf: Ein Wirt und seine Gäste setzen sich zur Wehr


In Zirndorf (Ldkr. Fürth) auf der Nürnberger Straße, ein ganzes Stück weg vom historischen und neu gestalteten Marktplatz, um den sich seit einigen Jahren ein Gastronom, mit Insiderwissen, sein kleines Monopol errichtet, bekommt man dieser Tage an der Wirtschaft „Zur grünen Au“ auf den Angebotstafeln Ungewöhnliches zu lesen.

Auf den Tafeln, auf denen man sonst von „Kassler, Schlachtschüssel & Co“ lesen kann, findet man einen Protest.

Das allgemeine Rauchverbot in öffentlichen Räumen bringt den Wirt und seine Gäste in Wut.

Doch da ist noch mehr!

EBERT, STRESEMANN, HEUSS, ADENAUER, ERHARD, KIESINGER, BRANDT und ER (Schmidt) wollten ein gemeinsames Europa und nicht die Geißel dessen sein – unmündig waren wir schon einmal; mit fatalen Folgen – lasst deshalb auch den kleinen Mann in diesem unserem Land leben.

Ein Rauchverbot kommt einer Rassendiskriminierung gleich!

Von wegen Schutzgesetz – hatten wir auch schon mal - !

Hr. Helmut Schmidt: Ihr Zigarettenrauch ist bei mir sehr erwünscht und darf bei Denkern s.o. nicht fehlen.

Ihr Chr. Gierschner




Geht man hinein dann entdeckt man, hinter dem Tresen, den Wirt (Raucher und Bedienung in Einem) und im kleinen Gastraum „jene kleinen Leute“, seine Gäste.

Die Gäste der „ Grünen Au“ sind eben „nur“ kleine Leute (aber auch Wähler), die unsere reichlich verdienenden Manager, so gern als „Humankapital“ (oder sollte man treffender „Humanvieh“ sagen) hin und her zu schieben pflegen und die sie auch sehr gern einfach mal „ausstellen“. Sie in den sozialen Abstieg schicken, nur um ihre Gier zu befriedigen.

Jetzt wird ihnen auch noch das Rauchen verboten. Dabei sind sie als Raucher oft die besseren Steuerzahler, als so mancher unfähiger Manager, der seine Abfindungsmillionen gern mal auf den Cayman Islands parkt.

Doch der Frust sitzt noch viel tiefer. Das erfährt man, wenn man auch die anderen Tafeln liest.

Jugendkriminalität in Deutschland…

Ist derzeit „in“ und in aller Munde.

Anstatt unsere „ALTEN“ in den Vorruhestand zu schicken, lässt man unsere Jugend auf der Straße sitzen!

Tatsache ist, dass diese jungen Türken, Griechen, andere Nationalitäten- wie auch unsere jungen Deutschen – zwischen 1986 – 1991 geboren wurden und unsere damalige Regierung bereits die absehbaren Folgen ihrer „Geschäftstätigkeiten“ mit ihren Wahlslogan, „CDU für eine gemeinsame Zukunft Deutschlands“ nichts ins Lot brachten! + auch heute nicht bringen werden. Stattdessen sitzt man bei der Schwesterpartei auf dem „Nockerberg“ im Foyer und raucht mal schnell eine nach der anderen – wissentlich, dass man bei einer guten Zigarre oder Zigarette besser „denken“ kann!

-weiß man doch auch in Bayern, dass das Foyer mit dem 01.01.08 zum Betrieb einer Gaststätte und zur Erbringung eines „wirtschaftlichen“ Gewinnes gehört, denn ohne Foyer (Vorraum) nix rein – nix raus!

Auch hat man unseren Nationalfeiertag auf den 3. Oktober verlegt – kann es vielleicht sein, dass wir den
17. Juni

wegen eines Volksaufstandes noch einmal benötigen werden!?!?

Mangelhafter Geschichtsunterricht, mangelhafte Sorgfalt und katastrophale soziale Fürsorge führen die westliche Welt + unser Volk auf das Eis der 30er Jahre.

Passt nur auf, dass Eure Ärsc… nicht festfrieren!
Ach ja: Da fällt mir noch ein, dass man von Geld wohl „satt“ wird, aber davon nicht runter beißen kann!

Zum Nachdenken

Euer Au - Wirt

„Volkes Stimme!?“

Doch was kümmert unsere Parteilügner ihr Geschwätz von gestern?

Sie meinen doch tatsächlich mit dem „Nichtrauchergesetz“ etwas ganz „tolles“ geschafft zu haben.

Ganz so, als ob es in Deutschland keine anderen Probleme gäbe.

Begründet haben sie das „Nichtrauchergesetz“ mit dem Arbeitsschutz.

Was für eine scheinheilige und dreiste Lüge.

Denn erstens ist, beispielsweise der Wirt der „Grünen Au“ selbst Raucher und bedient auch seine Gäste selbst.

Also wen will man denn vor wem schützen?

Zweitens aber gibt es in Sachen Arbeitschutz sehr viel dringendere Probleme, die wirklich etwas mit dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu tun haben.

Das gezielte „Fertigmachen“ durch Chefs und Kollegen am Arbeitsplatz, kurz „Mobbing“ genannt, wäre ein solches Thema. Doch da bleibt man, wider besseres Wissen, untätig.

Wer wird denn eher chronisch krank?

Der passive Raucher in einer Kneipe, die er nicht betreten muss oder der „gemobbte“ Arbeitnehmer, der gezwungen ist für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.