Mittwoch, 30. Juli 2008

Karlsruhe kippt Rauchverbote

Heute in der süddeutschen Zeitung:


Karlsruhe kippt Rauchverbote
Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig: Damit darf in kleinen Eckkneipen wieder geraucht werden. Auch andere Bundesländer müssen nun ihre Gesetze überarbeiten.Von Heribert Prantl

Schon in wenigen Stunden über 220 Kommentare auf diesen Artikel. Das spricht für sich. Hier ist mein Kommentar zu diesem Artikel:

Das habt ihr nun davon....
einfach gedankenlos Gesetze zu erlassen, nur weil ihr Politiker selbstherrlich meint das Volk übergehen zu können. Das zahlt sich eben nicht immer aus.
Hallo ihr volksentfernte Politiker und Gesetzgeber. Außer eine ganze Reihe von Wählern verprellt zu haben, habt Ihr nichts gekonnt. Also nächstes Mal Gehirn einschalten und Dinge zu Ende denken. Es ist ja nicht so, dass Euch niemand auf den Blödsinn, den Ihr verzapft habt, hingewiesen hätte. Siehe hier!

In Bayern sind im September Landtagswahlen. Heute stand in der BILD Zeitung: Die CSU nur noch bei 48%.
Die absolute Mehrheit für die CSU ist also verspielt. Das völlig sinnlose Rauchverbot hat da sicherlich einen Beitrag geleistet. Wenn man so mit dem Wahlvolk umgeht dann braucht man sich als Partei über Stimmverluste nicht zu wundern.

Mittwoch, 2. Juli 2008

Denkmale von fragwürdiger Art Teil 2

Bildquelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/stoiber/beckstein_did_16688.html

Dieser Artikel bezieht sich auf einen Beitrag der WIR-Zeitung vom 20. Juni 2008


Am Donnerstag, 26. Juni 2008, 20.15 Uhr in Zirndorf, HOB-Center, Brandstätterstr. 2-10 händigt Ministerpräsident Beckstein das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Horst Brandstätter, Inhaber der Firma geobra-Brandstätter, bekannt als Hersteller von Playmobil aus und gratuliert mit seiner Frau Marga Beckstein zum 75. Geburtstag. Die Auszeichnung für das Lebenswerk ehrt sein unternehmerisches und gesellschaftlich besonders verantwortungsvolles Wirken.





Das ist ein Schlag ins Gesicht für jedes Opfer von psychischer Gewalt am Arbeitsplatz. Verabreicht von Bundespräsident Horst Köhler und Ministerpräsident Günter Beckstein.


Von was für (Un)Menschen wird dieses Land eigentlich regiert?


Es ist eine Schande!!!

Freitag, 20. Juni 2008

Denkmale von fragwürdiger Art

Am 27. Juni 2008 feiert Herr Horst Brandstätter (Alleininhaber der Fa. Geobra Brandstätter, besser bekannt unter dem Namen „Playmobil“) seinen 75. Geburtstag.

Natürlich feiert ein solch reicher Mann im großen Stil und mit viel Pomp. Er feiert seinen „Ehrentag“ dieses Jahr in seinem Denkmal.
Sein Denkmal ist ein völlig verglaster Protzbau, der noch immer keinem wirklichen Zweck zugeführt werden konnte. Ein Denkmal oder Mahnmal eben, wie es schon einige, gerade im Raum Nürnberg gibt, dessen Zweck und Grund ihres Bestehens wohl eher fragwürdig ist.

Nun beim Bau jenes HOB – Centers (nomen est omen, HOB = Horst Brandstätter) wurde nicht gekleckert sondern geklotzt. Dies galt besonders in finanzieller Hinsicht.

So wurden unter anderem im Vorfeld des Baues, viele teure 1:1 Modelle gebaut um der mangelhaften Vorstellungskraft der Entscheidungsträger etwas auf die Sprünge zu helfen. Ein Höhepunkt dieser teuren Modellorgie war sicherlich der Bau eines 1:1 Modells einer Männertoilette. Jeder der vielen Entscheidungsträger konnte sich somit ganz klar vorstellen, welches Bild er beim Wasserlassen abgibt.

Geld spielte, wie bereits erwähnt nur eine untergeordnete Rolle. Geld hat Herr Brandstätter in Mengen.
Erst recht seit dem in der Firma Geobra Brandstätter nach „Gutsherrenart“ entlohnt wird, willkürlich und rechtswidrig eine 40 Stunden Woche ohne Lohnausgleich wieder eingeführt wurden ist und man Diejenigen, die ihr gutes Recht einfordern, gnadenlos aus dem Unternehmen mobbt.

Über Wert und Unwert eines Denkmals lässt sich trefflich streiten. Diese Entscheidung liegt im Auge des Betrachters. Wissen wie aber auch Hintergrundwissen sind für eine solche Einschätzung notwendig.
Für mich wird dieses „Denkmal“ wohl eher ein Mahnmal sein.
Ein Mahnmal dafür, dass Menschlichkeit für manchen Hochdekorierten „Wirtschaftslenker“ nur eine leere Worthülse ist.

Ein Mahnmal dafür, dass in diesem heutigen Deutschland, mal wieder ganz legal die Menschenrechte mit Füssen getreten werden können.

Ein Mahnmal dafür, dass Geld- und Wirtschaftsinteressen immer wieder das Grundgesetz und die Menschenrechte aushebeln können.

WIR dürfen gespannt sein, welche Ehren solchen Vertretern eines unmenschlichen Kapitalismus neuer Art an ihren Geburtstagen zuteil werden wird.Der Bundespräsident Horst Köhler hat dies ja bereits schon vorgemacht: Folgender Brief macht dies deutlich. Dieser Brief blieb bis heute unbeantwortet.
Was WIR in jedem Falle erleben dürfen, werden die Sonntagsreden einiger „Vertreter des öffentlichen Lebens“ sein.Die sich damit nur outen, dass sie nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Die damit deutlich machen, dass sie für Folter, also für psychischer Gewalt am Arbeitsplatz, sind und ihnen die Menschenrechte völlig wurst sind
Ein Fall für den Verfassungsschutz??? (Vorsicht Satire)

Freitag, 8. Februar 2008

Matthias Dießl - Der neue Kraftstoff?


Was für ein schönes Wortspiel!

Dazu fällt mir allerdings auch Folgendes ein.

Wie war das mit den Dieselkraftfahrzeughaltern doch gleich?

Erst wurden sie angelockt - Heute werden sie abgezockt!

Na dann: "Prost Mahlzeit!"

Da weiß der Wähler doch gleich was ihn erwartet.

Günther Meth auch kein würdiger Nachfolger für Frau Dr. Pauli

Lügen am Politischen Aschermittwoch in Zirndorf



Zirndorf: Am 6. Februar 2008 fand in der Zirndorfer Paul Metz Halle der diesjährige Politische Aschermittwoch der mittelfränkischen SPD statt.
Prominenter Gastredner war der Bundesaußenminister und Vizekanzler Frank Walter Steinmeier (rechts).
Als zweiter Hauptredner war der Landratskandidat der SPD für den Landkreis Fürth Günther Meth (3. von links) anwesend.

Wie immer bei solchen Veranstaltungen, feiert die jeweilige Partei ihre Spitzenkanditaten und Spitzenpolitiker und sich selbst mit großem Applaus und "standing ovation" Da hört man nichts Kritisches aus dem eigenen Lager.
Dennoch gab es kritische Zuhörer, die zugleich Bürger und Wähler sind. Die kaum zu ertagende Selbstbeweihräucherung der SPD durch ihre Anhänger, veranlasste einen kritischen Wähler zu folgendem Brief an die, ebenfalls anwesende, Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht

Sehr geehrte Frau Rupprecht,

am gestrigen Nachmittag zum Politischen Aschermittwoch in der Paul Metz Halle zu Zirndorf, wurden sehr oft, gerade von Herrn Günther Meth und Herrn Frank Walter Steinmeier, die Worte Gerecht und Gerechtigkeit benutzt.
Auch das Motto „Bayern, aber gerechter.“ bezog sich darauf.

…die Worte hört´ ich wohl. Jedoch mir fehlt der Glaube!

Das dies so ist, scheint mir kaum verwunderlich, denn meine Wirklichkeit sieht anders aus.

Fakt ist:

  • Im Februar 2004 wurde ich fristlos aus meinem Arbeitsverhältnis bei der Fa. Geobra Brandstätter (Playmobil) in Zirndorf gekündigt. Dem vorangegangen war eine schmutzige und bösartige Verleumdungs- und Mobbingkampagne. Der Kündigungsgrund war frei erfunden.
  • Obwohl ich Klage erhob und dies dem Arbeitsamt Fürth (unter der Leitung von Herrn Meth) bekannt war, sperrte mich dieses noch vor dem Gütetermin für drei Monate vom Leistungsbezug. Erst ein von mir finanziertes Widerspruchsverfahren schuf Abhilfe. Die Anwaltskosten für dieses Widerspruchsverfahren musste ich erst über das Sozialgericht einklagen.
  • Beim neun Monate später folgenden Kündigungsschutzverfahren wurde nur ein einziger Zeuge zugelassen. Nämlich der, durchaus von der Beklagten abhängige Vorgesetzte, welchen ich angeblich beleidigt haben soll. Dennoch gewann ich den Prozess auf Wiedereinstellung

Einzelheiten hierzu können Sie meinem ausführlichen Bericht entnehmen. Ich möchte hier auch gar nicht näher darauf eingehen.

Fakt bleibt aber weiterhin:

Ist dies, die Gerechtigkeit von der gestern gesprochen wurde? Ist dies der Kündigungsschutz, den Herr Steinmeier so vehement verteidigen will?

Mit Herrn Meth habe ich über die Arbeitnehmerfeindliche Rolle des Arbeitsamtes gesprochen. Ich habe ihn auch auf die Sperrorgien, die Arbeitslosen gerade am Anfang der Arbeitslosigkeit, den finanziellen Boden unter den Füssen wegreißen, hingewiesen. Gerade auch in meinem Fall konnte man von Sperrwillkür des Arbeitsamtes sprechen. Doch Herr Meth drückte weder Bedauern aus oder ließ sich gar zu einer Entschuldigung herab.

Bitte erklären Sie mir weshalb ich gerade den Lippenbekenntnissen des Herrn Meth, in Sachen Gerechtigkeit am Arbeitsplatz, Glauben schenken soll?

Fakt bleibt leider auch:

  • Das ich trotz intensivster Bemühungen, einer guten Ausbildung (Industriemeister Metall, SPS Fachkraft) und reicher Berufserfahrungen immer noch keinen, meiner Ausbildung entsprechenden und gerecht bezahlten Arbeitsplatz finden konnte.

Ist dies der „Aufschwung“ der angeblich bei den Menschen ankommen soll? Was nützen mir Lohn oder Rentenerhöhung wenn ich arbeitslos bleibe und ab Mai 2008 keinerlei Einkommen mehr habe?

Vielmehr wird es dann in der geschönten Arbeitslosenstatistik einen Arbeitslosen weniger geben. Denn wenn ich ab Mai 2008 von meinem (für das Alter) gesparten Geld leben muss, in welcher Statistik werde ich dann geführt? Wirklich ein „toller Erfolg“. So wird das heutige Problem auf die morgige Altersarmut verschoben. Dies soll dann keine schwere Hypothek für unsere Kinder sein!? Großartige Logik!

Anstatt die Verursacher einer solchen Dauerarbeitslosigkeit, hervorgerufen durch bösartiger psychischer Gewalt am Arbeitsplatz, nach dem Verursacherprinzip, zur Verantwortung zu ziehen, werden die Opfer dieser Gewalt mehr und mehr unter Druck gesetzt.

Solange gewissenlosen Anwälten, wie Herrn Naujoks nicht gründlich das Handwerk gelegt wird, gibt es in Deutschland faktisch keinen Kündigungsschutz und somit keine Gerechtigkeit am Arbeitsplatz mehr.

Ihnen, Frau Rupprecht, liegt mein ausführlicher Bericht mit dem Titel „Abgründe im Playmobland“ oder „Chronologie einer Mobbingkampagne“ vor.

Ich weiß nicht ob Sie jemals einen Blick darauf geworfen haben. Doch würde ich Ihnen dazu raten. Denn dieser Bericht zeigt exemplarisch, wie Arbeitgeber vorgehen und zu welchen Mitteln sie greifen um den Kündigungsschutz rechtswidrig zu umgehen.

Mein Fall ist leider kein Einzelfall. Machen Sie sich doch bitte mal die Mühe und recherchieren Sie im Internet. Sie werden erstaunt und zugleich erschrocken sein, wie viele Fälle von psychischer Gewalt am Arbeitsplatz es gibt. Vielleicht fühlen Sie auch Betroffenheit und Sie erkennen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Jetzt sofort und nicht erst vor der nächsten Wahl.

Ich persönlich werde jedenfalls meine Stimmabgabe zu den nächsten Wahlen am 2. März 2008, davon abhängig machen ob ich einen Arbeitsplatz mit einer gerechten Entlohnung habe oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Hardy R.

P.S. Sie versprachen mir gestern am Ende der Veranstaltung, sich meiner Sache nochmals anzunehmen. Ich hoffe, dass ich nicht wieder vergeblich auf die Antworten zu meinen Fragen warten muss und stattdessen am Ende des Jahres eine nichts sagende Weihnachtskarte von Ihnen erhalte.

Donnerstag, 7. Februar 2008

Lügen am Politischen Aschermittwoch

Der Schröder´sche Sozialterrorismus!

oder

Ist „Würde“ eine neue Entdeckung der SPD?


…, sie hätte es nie zugelassen, dass die tendenziöse, populistische Bildzeitungskampagne im August 2003, über so genannten Sozialschmarotzer, wie „Florida Rolf“ "Viagra-Kalle"( welche Ähnlichkeit) , "Yacht-Hans" und andere, SPD Politik bestimmt.
Sie hätte es nie zulassen dürfen, dass eine entsprechende „Neiddiskussion“ in der Bevölkerung ausgelöst wird.
Sicher war Gerhard Schröder über diese Entwicklung auch „von Herzen froh“. Minimierte ein solcher Populismus doch, den zu erwartenden Widerstand gegen den geplanten Sozialterror, den man offiziell Arbeitsmarktreform nannte, erheblich.

…, sie würde den Schröder´schen (SPD) Sozialterrorismus, besser als Hartz Reform bekannt, auf der Stelle zurücknehmen.

…, sie würde dafür sorgen, dass Familien, Ehen und Partnerschaften nicht mehr zu Bedarfsgemeinschaften degradiert werden.

…, sie würde für langfristige Rechtssicherheit bei Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sorgen und die SPD-Minister, die das immer noch nicht auf die Reihe bekommen haben, in die Wüste schicken.

…, sie würde ungerecht bezahlte und unwürdige Leiharbeit bekämpfen und dafür sorgen, dass Arbeitslose vom Arbeitsamt nicht zu einer solchen Arbeit gezwungen werden können.

…, sie würde die Arbeit zu den Menschen bringen. Anstatt sie die Wochenenden auf den Autobahnen zubringen zu lassen, damit sie zu ihrer Arbeit kommen. Sie hätte es nie zulassen dürfen das Pendlerpauschalen gekürzt werden.

…, sie würde dafür sorgen, dass der Arbeitsminister (SPD), den Arbeitsämtern verbietet, aus dem Arbeitsplatz gemobbte Arbeitnehmer vom Leistungsbezug auszuschließen.

…, sie hätte es nie zulassen dürfen, dass die wenigen Euro, die gekündigte Arbeitnehmer oft mühsam und ohne Hilfe des Staates erstreiten müssen, seit 2005 voll versteuert werden.

…, sie würde bei Mobbing für Gerechtigkeit und Genugtuung durch die Bestrafung der Täter und für Schadenersatz sowie für Schmerzensgeld zur Verwendung um den entstandenen gesundheitlichen Schaden zu mildern oder gar wieder gut zu machen, sorgen

…, sie würde dafür sorgen, dass es in diesem Staat mehr Opfer- als Täterschutz gibt.

…, sie würde jetzt eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einbringen, der psychische Gewalt am Arbeitsplatz, besser als Mobbing bekannt, zum Straftatbestand macht.


Wie also kann die SPD nach „WÜRDE“ und „Gerechtigkeit“ für die Arbeitnehmer in Deutschland rufen wenn sie selbst alles für das Gegenteil unternommen hat und noch immer unternimmt?


Dienstag, 29. Januar 2008

Nein zum Messerverbot!

RA Dr. Thomas Etzel, Goethestr. 68, 80336 München

CDU-Bundesgeschäftsstelle
z.H. Parteivorstand und Bundestagsfraktion
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin

Offener Brief

Nein zum Messerverbot!



Nein zum Gesetzesantrag des Landes Berlin vom 09.10.2007 / Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes, Bundesratsdrucksache 701/07

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie höflichst, sich dafür einzusetzen, dass der vorstehende Gesetzesantrag ersatzlos und umfassend abgelehnt wird.

Begründung:
Der vorstehende Gesetzesantrag stellt einen unerträglichen Eingriff in die Rechte der Bürger dar, insbesondere einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Das Waffengesetz wurde bereits vor einigen Jahren im Hinblick auf bestimmte Messertypen deutlich und ausreichend verschärft. Hiernach wurden bereits Spring-Fall und Butterflymesser verboten.

Die übrigen Messer, die jetzt im Visier übereifriger „Sicherheitshüter“ stehen, sind Werkzeuge, auch wenn einige Messertypen von Armeen oder Polizeieinheiten verwendet werden. Unbestritten können Messer missbraucht werden, um andere zu verletzen. Dies geht jedoch auch mit Scheren, Schraubenziehern, Teppichmessern, Skalpellen etc. Auch mit einem Kugelschreiber kann ein Gewalttäter jemandem ein Auge ausstechen.

Rechtlich betroffen und im Ergebnis kriminalisiert würden durch das Gesetzesvorhaben die Millionen Bundesbürger, die Messer als Werkzeuge bei sich tragen. Betroffen sind beispielsweise:

Wanderer, Bergwanderer und Bergsteiger. Jäger, Angler, Taucher, Spaziergänger, Camper, Tourenradler, Biergartenbesucher ,Trachtenvereinsmitglieder, Bastler, Hobbygärtner, Pfandfinder, Autofahrer, Pilzsammler, Wurstverkäufer an Ständen, Käufer von Küchenmessern auf dem Weg vom Geschäft nach Hause

Die vorstehenden Personengruppen haben ein Recht darauf, sämtliche jetzt erlaubten Messer weiterhin in der Öffentlichkeit zu führen. Von den vorstehenden Gruppen gehen keinerlei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Es kann nicht toleriert werden, dass Missbrauch von Messern durch Einzelne zu einer Sippenhaft und Sanktionierung für alle führt. Die vorstehend betroffenen Gruppen gesetzestreuer Bürger können auch nicht vom Gesetzgeber auf Messermodelle verwiesen werden, von denen der Gesetzgeber meint, der Bürger solle sich damit zufrieden geben. Dies würde eben einen unerträglichen Eingriff in die Freiheitsrechte des art. 2 I GG bedeuten.

Dem Staat steht nicht das Recht zu, einem der vorbezeichneten Personengruppen vorzuschreiben, welches Messer er für seine Zwecke mit sich führen darf. Hierbei sei nochmals darauf hingewiesen, dass Messer, die von ihrer Bauart her als gefährliche Gegenstände gelten, bereits durch das Waffengesetz erfasst sind und bei bestimmten Veranstaltungen bereits seit Jahren ein Verbot gilt, bestimmte Messer bei sich zu führen. Natürlich besteht kein Bedürfnis, dass jemand zu einer Demonstration oder einem Discobesuch ein 15 cm langes Kampfmesser bei sich führt.

Aber es muss beispielsweise in Bayern den Teilnehmern von Trachtenveranstaltungen überlassen bleiben, mit welchem Hirschfänger sie ihre Tracht schmücken. Es muss dem Biergartenbesucher überlassen bleiben, mit welchem Hirschfänger oder sonstigem Messer er seine Brotzeit schneidet. Es muss dem Taucher überlassen bleiben, mit welchem Messer er in heimischen Gewässern, beispielsweise den bayerischen Seen, taucht. Der Jäger muss frei entscheiden können, welches Messer er für seine Arbeit oder sein Hobby benötigt. Der friedliche Angler und Pilzsammler muss frei entscheiden können, welches Messer er als Werkzeug benutzen will.

Sollen Polizeibeamte auf Campingplätzen oder an Orten, wo in der Öffentlichkeit Grillfeste abgehalten werden, die Bürger kontrollieren, ob die Steakmesser gegen Waffenrecht verstoßen? Soll der Hobbygärtner, der vielleicht mit einer Machete auf dem Weg zu seinem Garten ist, um Äste zu kappen, zum Kriminellen werden? Der Hobbygärtner muss selbst entscheiden können, welches Messer er in seinen Garten mitnimmt. Soll der Vater oder Großvater, der seinem Kind oder Enkel im Wald einen Stock mit einem feststehenden Messer mit einer Klingenlänge von 17 cm schnitzt, zum Kriminellen werden?

Jedem muss es im Rahmen seiner grundrechtlich gesicherten Selbstverwirklichungsrechte überlassen bleiben, ob er diese Freizeitbeschäftigungen mit einem feststehenden oder feststellbaren Messer mit einer Klingenlänge von 10 cm oder 20 cm ausübt. Gerade für Bergwanderer und Bergsteiger, aber eben auch für Tourenwanderer zu Fuß oder Rad, gehört es zur selbstverständlichen Grundausrüstung ein feststehendes Messer bei sich zu tragen, weil ein großes Messer als Werkzeug eben vielseitig einsetzbar ist. Da ein Wanderer sich bisweilen durch geschlossene Ortschaften und auch in Bahnhöfen etc. bewegt, muss er natürlich auch dort berechtigt sein, sein Messer bei sich zu führen.

Viele Menschen tragen am Gürtel feststellbare Messer permanent mit sich, weil man immer in Situationen kommen kann, wo ein Messer hilfreich ist, insbesondere sogenannte Multitools, die oftmals auch feststellbare, lange Klingen haben. Sollen Polizeibeamte jetzt bundesweit Jagd machen auf friedliche Bürger, die ihr Mulitool oder ein feststellbares Messer bei sich führen? Einem Messer sieht man es zunächst nicht unbedingt an, ob es eine feststellbare Klinge hat oder nicht. Somit wären haltlose Personenkontrollen an der Tagesordnung. Der friedliebende Bürger würde alleine durch das Mitführen eines Messers zu einem potentiell gefährlichen Gewalttäter und Kriminellen hochstilisiert, der jederzeit, wenn er z.B. eine Messertasche am Gürtel trägt, von Polizeibeamten kontrolliert werden könnte. Dies wäre ein unerträglicher und rechtlich haltloser Zustand!

Was ist mit Personen, die Haushaltsmesser, die ebenfalls unter die Definition fallen können, kauft und nach Hause transportiert? Wenn dann die Verpackung nicht vorschriftsmäßig ist und der Zugriff auf das Messer möglich ist, würde aus einer arglosen Hausfrau eine Kriminelle.

Dies alles belegt, dass es sich bei dem Gesetzesvorhaben um ein Machwerk handelt, das nur eines verdient hat: so schnell es geht im Reißwolf geschreddert zu werden.

Die Hauptkunden für die vorliegend im Raume stehenden Messer sind völlig unauffällige, gestzestreue Bürger, die ein Messer als Werkzeug jederzeit griffbereit haben wollen. Als Autofahrer macht es Sinn, z.B. ein feststehendes Messer in der Türablage liegen zu haben, um bei einem Unfall z.B. den Gurt zerschneiden zu können oder im Rahmen von erster Hilfe für andere effizient schneiden zu können. Dem Autofahrer muss es jedoch frei überlassen bleiben, ob er hierzu ein bestimmtes Rettungstool verwendet oder z.B. ein Survival Messer.

Die Initiatoren dieser völlig fehlgehenden Gesetzesinitiative übersehen auch, dass die deutsche Messerindustrie für viele Arbeitsplätze sorgt und volkswirtschaftlich ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor ist. Die Gesetzesinitiative würde bei ihrer Umsetzung unweigerlich zu deutlichen Einbrüchen mit entsprechenden Konsequenzen für die Wirtschaft und die betroffenen Arbeitnehmer führen.

Kriminalpolitisch ist das Vorhaben ebenfalls völlig verfehlt. Es geht lediglich um einige wenige Kriminelle, die sich durch das Verbot ohnehin nicht beeindrucken lassen würden. Das unerlaubte Führen eines Messers würde bei einer mit dem Messer begangenen Straftat ohnehin gemäß § 154 StPO in aller Regel gar nicht verfolgt, sondern eingestellt. Soweit Messer als Tatwerkzeug benutzt werden, darf nicht vergessen werden, dass sich Messerattacken oftmals im häuslichen Bereich mit Küchenmessern ereignen und aus einem Affekt heraus passieren und deshalb ohnehin nicht mit der Gesetzesinitiative bekämpft werden können.

Sollte das angestrebte Verbot beschlossen werden, würden sich entweder die kriminellen Gewalttäter nicht daran halten oder sie könnten sich in jedem Baumarkt mit beliebigen Werkzeugen ausstatten, die einem Messer an potentieller Gefährlichkeit in nichts nachstehen. Man denke hier an große Schraubenzieher, insbesondere Kreuzschraubenzieher mit rund geschliffener Spitze oder angeschliffene Schlitzschraubenzieher, Teppichmesser, Zimmermannhämmer etc. Wer eine Gewalt begehen will, wird sich nicht davon abbringen lassen und benutzt z.B. den beliebten Baseballschläger oder ein Eisenrohr aus dem Baumarkt als Schlagwaffe.

Unsere Gesellschaft und Rechtsordnung kann es nicht tolerieren, dass unter dem Deckmäntelchen angeblicher Sicherheit vor Gewalttaten, nahezu jeder gesetzestreue Bürger massiv und grundrechtswidrig eingeschränkt und im Ergebnis kriminalisiert wird, wenn er sich auf sein natürliches Rechtsempfinden verlassend nicht an ein solches Gesetz hält und sein Messer als Werkzeug in der Öffentlichkeit weiter benutzt und bei sich führt.

Der Haupteffekt eines solchen Gesetzes wäre eine unzumutbare Einschränkung, Gängelung und Kriminalisierung gesetzestreuer Bürger. Deshalb muss dieser Gesetzantrag so schnell es geht gestoppt werden.



Mit freundlichen Grüßen




Dr. Thomas Etzel

Rechtsanwalt

Freitag, 25. Januar 2008

Staatsanwalt ermittelt gegen Helmut Schmidt!

Der "Raucherkrieg" nimmt immer groteskere Züge an. Heute titelt die Bildzeitung mit dieser Schlagzeile.



Hamburg – Das neue Rauchverbot und seine bizarren Folgen!

Jetzt kommt heraus: Der Hamburger Staatsanwaltschaft liegt eine Strafanzeige gegen den verdienten Altkanzler Helmut Schmidt (89) und dessen Ehefrau Loki (88) vor. Der Vorwurf: Körperverletzung und Verstoß gegen das Rauchverbot.

Der Absender der Anzeige: die Nichtraucher-Initiative Wiesbaden. Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger zu BILD: „Ja, wir prüfen das jetzt rechtlich.“ Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, ein Aktenzeichen angelegt.

Stein des Anstoßes: Helmut und seine Loki Schmidt ziehen beim Neujahrsempfang in einem Hamburger Theater genüsslich an ihren Zigaretten – trotz Rauchverbot

Foto: Sybill Schneider

Was war passiert?

Bei einer Neujahrs-Veranstaltung im bekannten Theater „Komödie Winterhuder Fährhaus“ in Hamburg waren der Altkanzler und seine Frau Ehrengäste – beide sind leidenschaftliche Raucher. Deshalb stellte ein Mitarbeiter ihnen ein Tischchen mit Aschenbecher hin, obwohl in Hamburg seit dem 1. Januar das Rauchen in öffentlichen Gebäuden gesetzlich verboten ist.

Das Foto von den genüsslich paffenden Eheleuten Schmidt entdeckte die Nichtraucher-Initiative in BILD – und erstattete sofort Anzeige! Nicht nur gegen Helmut und Loki Schmidt, auch gegen „Komödie“-Chef Michel Lang – weil er zugelassen hat, dass die Schmidts rauchten.

Gegen Lang wird von der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, weil ein Verstoß gegen das Rauchverbot keine Straftat, nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Aber: Gegen die Schmidts werden möglicherweise Ermittlungen eingeleitet. Denn eine Körperverletzung ist nach Paragraf 223 des Strafgesetzbuches strafbar. Dort heißt es: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hat die Nichtraucher-Initiative überhaupt ein Recht, die Schmidts anzuzeigen? Oberstaatsanwalt Bagger: „In unserem Rechtsstaat kann jeder jeden anzeigen. Dieser Fall ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, mit welchen Sachen sich eine Staatsanwaltschaft beschäftigen muss.“

Es ist absurd! Hat man in diesem Land keine wichtigeren Probleme. Muss sich die Justiz wirklich mit solchem "Pippifax" aus der kranken Fantasie eines militanten Nichtrauchers befassen?

Wer kümmert sich denn dann um die wahren Straftaten in denen es echte Opfer gibt?

Ich kann nur hoffen, dass Helmut Schmidt einen solch guten Anwalt hat, der die Klage dieser verantwortungslosen Verschwender von Steuergeldern um die Ohren haut.

Sonntag, 20. Januar 2008

Zirndorf: Ein Wirt und seine Gäste setzen sich zur Wehr


In Zirndorf (Ldkr. Fürth) auf der Nürnberger Straße, ein ganzes Stück weg vom historischen und neu gestalteten Marktplatz, um den sich seit einigen Jahren ein Gastronom, mit Insiderwissen, sein kleines Monopol errichtet, bekommt man dieser Tage an der Wirtschaft „Zur grünen Au“ auf den Angebotstafeln Ungewöhnliches zu lesen.

Auf den Tafeln, auf denen man sonst von „Kassler, Schlachtschüssel & Co“ lesen kann, findet man einen Protest.

Das allgemeine Rauchverbot in öffentlichen Räumen bringt den Wirt und seine Gäste in Wut.

Doch da ist noch mehr!

EBERT, STRESEMANN, HEUSS, ADENAUER, ERHARD, KIESINGER, BRANDT und ER (Schmidt) wollten ein gemeinsames Europa und nicht die Geißel dessen sein – unmündig waren wir schon einmal; mit fatalen Folgen – lasst deshalb auch den kleinen Mann in diesem unserem Land leben.

Ein Rauchverbot kommt einer Rassendiskriminierung gleich!

Von wegen Schutzgesetz – hatten wir auch schon mal - !

Hr. Helmut Schmidt: Ihr Zigarettenrauch ist bei mir sehr erwünscht und darf bei Denkern s.o. nicht fehlen.

Ihr Chr. Gierschner




Geht man hinein dann entdeckt man, hinter dem Tresen, den Wirt (Raucher und Bedienung in Einem) und im kleinen Gastraum „jene kleinen Leute“, seine Gäste.

Die Gäste der „ Grünen Au“ sind eben „nur“ kleine Leute (aber auch Wähler), die unsere reichlich verdienenden Manager, so gern als „Humankapital“ (oder sollte man treffender „Humanvieh“ sagen) hin und her zu schieben pflegen und die sie auch sehr gern einfach mal „ausstellen“. Sie in den sozialen Abstieg schicken, nur um ihre Gier zu befriedigen.

Jetzt wird ihnen auch noch das Rauchen verboten. Dabei sind sie als Raucher oft die besseren Steuerzahler, als so mancher unfähiger Manager, der seine Abfindungsmillionen gern mal auf den Cayman Islands parkt.

Doch der Frust sitzt noch viel tiefer. Das erfährt man, wenn man auch die anderen Tafeln liest.

Jugendkriminalität in Deutschland…

Ist derzeit „in“ und in aller Munde.

Anstatt unsere „ALTEN“ in den Vorruhestand zu schicken, lässt man unsere Jugend auf der Straße sitzen!

Tatsache ist, dass diese jungen Türken, Griechen, andere Nationalitäten- wie auch unsere jungen Deutschen – zwischen 1986 – 1991 geboren wurden und unsere damalige Regierung bereits die absehbaren Folgen ihrer „Geschäftstätigkeiten“ mit ihren Wahlslogan, „CDU für eine gemeinsame Zukunft Deutschlands“ nichts ins Lot brachten! + auch heute nicht bringen werden. Stattdessen sitzt man bei der Schwesterpartei auf dem „Nockerberg“ im Foyer und raucht mal schnell eine nach der anderen – wissentlich, dass man bei einer guten Zigarre oder Zigarette besser „denken“ kann!

-weiß man doch auch in Bayern, dass das Foyer mit dem 01.01.08 zum Betrieb einer Gaststätte und zur Erbringung eines „wirtschaftlichen“ Gewinnes gehört, denn ohne Foyer (Vorraum) nix rein – nix raus!

Auch hat man unseren Nationalfeiertag auf den 3. Oktober verlegt – kann es vielleicht sein, dass wir den
17. Juni

wegen eines Volksaufstandes noch einmal benötigen werden!?!?

Mangelhafter Geschichtsunterricht, mangelhafte Sorgfalt und katastrophale soziale Fürsorge führen die westliche Welt + unser Volk auf das Eis der 30er Jahre.

Passt nur auf, dass Eure Ärsc… nicht festfrieren!
Ach ja: Da fällt mir noch ein, dass man von Geld wohl „satt“ wird, aber davon nicht runter beißen kann!

Zum Nachdenken

Euer Au - Wirt

„Volkes Stimme!?“

Doch was kümmert unsere Parteilügner ihr Geschwätz von gestern?

Sie meinen doch tatsächlich mit dem „Nichtrauchergesetz“ etwas ganz „tolles“ geschafft zu haben.

Ganz so, als ob es in Deutschland keine anderen Probleme gäbe.

Begründet haben sie das „Nichtrauchergesetz“ mit dem Arbeitsschutz.

Was für eine scheinheilige und dreiste Lüge.

Denn erstens ist, beispielsweise der Wirt der „Grünen Au“ selbst Raucher und bedient auch seine Gäste selbst.

Also wen will man denn vor wem schützen?

Zweitens aber gibt es in Sachen Arbeitschutz sehr viel dringendere Probleme, die wirklich etwas mit dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu tun haben.

Das gezielte „Fertigmachen“ durch Chefs und Kollegen am Arbeitsplatz, kurz „Mobbing“ genannt, wäre ein solches Thema. Doch da bleibt man, wider besseres Wissen, untätig.

Wer wird denn eher chronisch krank?

Der passive Raucher in einer Kneipe, die er nicht betreten muss oder der „gemobbte“ Arbeitnehmer, der gezwungen ist für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.